Der Text der Verordnung über Begleitinformationen für den Transfer von Kryptowährungsgeldern, die so genannte Reisevorschrift, wurde soeben vom Europäischen Parlament angenommen.
Sie wird Krypto-Vermögenswerte einschließen (die Verordnung über den Transfer von Geldern).
Die Maßnahme ist Teil des EU-Pakets zur Bekämpfung der Geldwäsche und soll zusammen mit der Verordnung über Krypto-Vermögenswerte (MiCA) den für Kryptowährungsdienste geltenden Rechtsrahmen ergänzen.
Die Verordnung soll sicherstellen, dass Krypto-Vermögenstransfers zurückverfolgt und somit von den Betreibern von verdächtigen Transaktionen blockiert werden können, wodurch das Risiko von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verringert wird.
Um dieses Ziel zu erreichen, sieht das Abkommen vor, dass die so genannte Reiseregel auch auf Krypto-Vermögenstransaktionen ausgedehnt wird.
Was ist die sogenannte Reiseregel und was hat sie mit Kryptowährungen zu tun?
Die Reiseregel ist eine im Banken- und Finanzsektor angewandte Maßnahme, nach der die Informationen über Absender und Empfänger in den Daten enthalten sein müssen, die die (monetäre) Überweisung begleiten, und von beiden Parteien der Transaktion aufbewahrt werden müssen.
Infolgedessen werden die Anbieter von Krypto-Vermögenswerten (so genannte Krypto-Vermögenswert-Dienstleister oder CASP) verpflichtet sein, den zuständigen Behörden diese Informationen über Absender und Empfänger zu übermitteln.