Die südkoreanischen Behörden haben die Verabschiedung eines wichtigen Gesetzes zur Regulierung des Stablecoin-Marktes verschoben. Die Diskussion zentraler Bestimmungen wurde auf das nächste Jahr vertagt. Hauptgrund für die Verzögerung ist, dass sich Regierung und Finanzbehörden nicht darüber einigen können, welche Unternehmen zur Ausgabe von Stablecoins berechtigt sein sollen.
Zentrale Bestimmungen des FSC-Gesetzes
Das von der koreanischen Finanzdienstleistungskommission (FSC) vorgeschlagene Gesetz über digitale Vermögenswerte zielt darauf ab, Risiken für Anleger zu minimieren und die Markttransparenz zu erhöhen. Die Initiative beinhaltet eine Reihe strenger Anforderungen:
Reservevermögen: Stablecoin-Emittenten müssen Reserven in Höhe der ausgegebenen Token in Form von Bankeinlagen oder Staatsanleihen halten.
Bankverwahrung: 100 % der ausstehenden Reservevermögen müssen bei lizenzierten Banken hinterlegt werden.
Haftung der Emittenten: Unternehmen, die Dienstleistungen im Bereich digitaler Vermögenswerte anbieten, haften für Schäden durch Hackerangriffe oder Systemausfälle, auch ohne Nachweis eines Verschuldens. Dieser Ansatz ähnelt dem für Online-Händler.
Offenlegung: Es werden Anforderungen an Offenlegung, Nutzungsbedingungen und Werbestandards eingeführt, die mit denen des traditionellen Finanzsektors vergleichbar sind.
Mögliche Rückkehr von ICOs
Eine wichtige potenzielle Neuerung des Gesetzentwurfs könnte die Legalisierung von Initial Coin Offerings (ICOs) für lokale Projekte sein. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wären ICOs unter strikter Einhaltung der Offenlegungspflichten und eines effektiven Risikomanagements zulässig. Zur Erinnerung: ICOs sind in Südkorea seit 2017 vollständig verboten.
Streitpunkte zwischen den Behörden
Trotz des gemeinsamen Ziels der Marktregulierung bestehen zwischen verschiedenen südkoreanischen Regierungsbehörden erhebliche Meinungsverschiedenheiten über zentrale Punkte des Gesetzentwurfs:
Recht zur Ausgabe von Stablecoins: Die Bank von Korea besteht darauf, dass das Recht zur Ausgabe von Stablecoins ausschließlich Konsortien gewährt wird, an denen Banken eine Kontrollbeteiligung (mindestens 51 %) halten. Die FSC lehnt derart strenge Beschränkungen jedoch ab, da sie befürchtet, dass diese Innovationen hemmen und Technologieunternehmen von der Teilnahme ausschließen.
Beratungsgremium: Die Bank von Korea schlägt die Einrichtung eines Sonderausschusses zur Lizenzierung von Emittenten vor. Die FSC hält diese Maßnahme für übertrieben, da sie bereits als autorisiertes Verwaltungsorgan fungiert und sich aus Vertretern der FSC und des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen zusammensetzt.
Parallel zu diesen Diskussionen erarbeitet die regierende Demokratische Partei einen eigenen Alternativgesetzentwurf, der verschiedene Gesetzesinitiativen zur Regulierung digitaler Vermögenswerte zusammenführen soll.